MGP Gebäudetechnik AG
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
1.1 Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln Abschluss, Inhalt und Abwicklung von Verträgen.
1.2 Sie gelten für alle Lieferungen, Dienstleistungen und Installationen der MGP AG. Geschäftsbedingungen des Käufers, Kunde oder Auftraggebers (nachfolgend Besteller) werden nicht akzeptiert, ausser sie werden ausdrücklich und schriftlich angenommen.
2. Gültigkeit von Angeboten
2.1 Ein Angebot ist während der von MGP AG genannten Frist verbindlich.
2.2 Angebote sind, sofern nichts anderes angegeben, einen Monat ab Ausgabedatum gültig.
2.3 Zusätzliche Anforderungen, die nicht im Angebot enthalten sind oder nach Vertragsabschluss eingebracht werden, sind separat zu vereinbaren.
3. Vertragsabschluss
3.1 Der Vertragsabschluss kann mündlich oder schriftlich erfolgen. Mündlich abgeschlossene Verträge müssen schriftlich bestätigt werden.
3.2 Die folgenden Schriftstücke sind Vertragsbestandteile des Vertrages in der folgenden Rangordnung, die bei Widersprüchen gilt:
3.2.1. Schriftlich ausgefertigte Verträge sind beidseitig zu unterschreiben. Ist kein schriftliches Vertragsdokument vorhanden, gilt die Offerte bzw. Auftragsbestätigung der MGP AG.
3.2.2 Die von der Bauleitung und vom Besteller genehmigten Pläne und techn. Angaben
3.2.3 Es gelten weiter, die Norm SIA 118 und die SIA–Norm 118 / 380 bei Werkverträgen
4. Leistungsumfang
4.1 Der Umfang der Leistungen ist im Vertragsdokument, in der Offerte bzw. der Auftragsbestätigung der MGP AG festgelegt.
4.2 Nicht enthaltende Leistungen resp. Mehraufwände werden zu den bei der Ausführung gültigen Preisen und Regieansätzen verrechnet.
5. Lieferfristen / Lieferungen
5.1 Angegebene Lieferfristen sind unverbindliche Richtangaben. Massgeblich sind die Herstellerangaben, welche kurzfristig ändern können. Der Anspruch auf Anpassung vom Terminprogramm behält sich MGP AG vor.
5.2 Bei Verzögerungen infolge höherer Gewalt, behördlichen Massnahmen, nicht voraussehbaren Baugrundverhältnissen, Umweltereignissen und bei Verspätungen, welche aufgrund von Abhängigkeiten von Dritten entstanden sind, liegt kein Verschulden durch MGP AG vor.
6. Termine
6.1 Werden die durch den Besteller notwendigen Voraussetzungen für eine termingerechte Erfüllung gemäss Vertrag nicht gewährleistet, ist die MGP AG von der Einhaltung, der vereinbarten Termine, entbunden.
7. Lieferungen Bauseits
7.1 Die MGP AG übernimmt keine Haftung und Garantie–
leistungen für bauseits gelieferte Produkte / Materialien.
8. Zahlungsbedingungen
8.1 Die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage netto ab Rechnungsdatum. Bei grösseren, oder über einen längeren Zeitraum andauernde Aufträge, werden dem Baufortschritt entsprechend Teilzahlungen in Rechnung gestellt, die Zahlungsfrist ist im Vertrag geregelt.
8.2 Ist der Besteller mit der Zahlung im Verzug, so hat MGP AG das Recht, unverzüglich vom Vertrag zurückzutreten.
8.3 Bei Überschreitung der vereinbarten Zahlungstermine hat MGP AG, Anspruch auf 5% Verzugszins sowie Mahn–, Inkasso–, Anwalts und Gerichtkosten.
8.4 Der Kunde darf Zahlungen wegen Beanstandungen, Ansprüchen oder von der MGP AG nicht anerkannter Gegenforderungen weder zurückhalten noch kürzen.
9. Transport / Verpackung / Entsorgung
9.1 Die Auslagen für Transporte, von Material und Werkzeug, welches beim Besteller benötig wird und nicht im Rahmen unserer Transport–möglichkeiten stehen, werden dem Besteller weiterverrechnet.
9.2 Auch der Entsorgungstransport durch eine Drittfirma wird in Rechnung gestellt.
10. Eigentum, Schutz– und Nutzungsrechte
10.1 Das Eigentum an Produkten und Materialien bleibt bis zur vollständigen Zahlung Eigentum der MGP AG.
10.2 Pläne, Berechnungen, Kostenvoranschläge, Schemata und sonstige Unterlagen sind Eigentum der MGP AG. Ohne Einwilligung ist die Vervielfältigung oder Weitergabe an Dritte untersagt. Die MGP AG ist berechtig eine Konventionalstrafe von 10% der Offertsumme einzufordern
11. Abnahme, Prüfung und Mängelrüge
11.1 Der Besteller ist verpflichtet, die gelieferten Produkte, Materialien und Installationen sofort nach Erhalt, oder bei Abholung bzw. nach Übergabe auf Mängel zu prüfen und sofort schriftlich anzuzeigen. Unterlässt er dies, gelten die Arbeiten als vorbehaltslos akzeptiert.
11.2 Mängelbehebungen erfolgen innert angemessener Zeit bzw. vereinbarten Frist.
12. Haftung
12.1 Soweit gesetzlich zugelassen, wird die Haftung der
MGP AG
a) nur für Sach– und Personenschäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit entstanden sind.
b) beschränkt auf 50% der geschuldeten Vergütung bzw. im Falle von periodisch wiederkehrenden Vergütungen auf 50% der jährlich zu bezahlenden Vergütung. In jedem Fall ist die maximale Haftung je–doch auf CHF 1’000’000.00 beschränkt;
c) ausgeschlossen für indirekte oder Folgeschäden wie entgangener Gewinn, nicht realisierte Einsparungen, Ansprüche Dritter sowie für Mangelfolgeschäden oder Schäden infolge von Datenverlust.
13. Diebstahl
13.1 Nach Einbau und/oder Montage gehen Nutzen und Gefahr von Produkten und Materialien auf den Besteller über.
14. Gewährleistung
14.1 Die MGP AG übernimmt eine Gewährleistung von 24 Monaten ab Abnahme resp. mit der Schlussrechnung. Für Apparatelieferungen gelten die Gewährleistungsbedingungen der Hersteller.
14.2 Mängel, die während der Gewährleistungszeit angezeigt wurden, werden durch MGP AG in einer angemessenen Frist behoben. Voraussetzgesetzt der Mangel ist nachweislich auf mangelhafte Ausführung der Arbeiten oder auf fehlerhaftes Material zurückzuführen. Für Mängel, die nicht durch die MGP AG zu vertreten sind, z.B. natürliche Abnutzung, unsachgemässe Bedienung wird jegliche Haftung abgelehnt.
15. Datenschutz und Geheimhaltung
15.1 Die MGP AG erhebt Daten, die für die Einbringung der vertraglichen Leistungen, Abwicklung und Pflege der Kundenbeziehung sowie die Sicherheit von Betrieb und Infrastruktur benötigt werden.
15.2 Die MGP AG speichert und verarbeitet diese Daten für die Durchführung und Weiter–entwicklung der vertraglichen Leistungen und die Erstellung von neuen und auf diese Leistungen bezogenen Angeboten.
15.3 Wir sind berechtigt, Dritte beizuziehen und diesen Dritten die nötigen Daten zugänglich zu machen. Hierbei können auch Daten ins Ausland übermittelt werden.
15.4 Die MGP AG sowie Dritte halten sich dabei an die geltende Gesetzgebung, insbesondere das Datenschutzrecht. Die schützen die Kundendaten durch geeignete Massnahmen und behandeln diese vertraulich.
16. Abtretungsverbot
16.1 Der Besteller kann Ansprüche aus dem Vertrag oder den vorliegenden AGB nicht ohne Einverständnis von der MGP AG an Dritte abtreten.
17. Rechtsgültigkeit
17.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein/werden oder eine ungewollte Regelungslücke vorliegen, tritt an diese Stelle eine rechtswirksame Bestimmung, welche die Parteien (unter angemessener Berücksichtigung ihrer rechtlichen und wirtschaftlichen Interessen sowie Sinn und Zweck des Vertrages) vereinbart hätten.
18. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
18.1 Das Rechtsverhältnis untersteht dem Schweizer Recht, vollumfänglich ausgeschlossen wird das UN-Kaufrecht.
18.2 Bei Streitigkeiten zwischen der MPG AG und dem Besteller wird 8953 Dietikon als ausschliesslicher Gerichtsstand vereinbart.